Herzlich willkommen auf der Homepage der
Notare Martin Arnold und Torsten Hornburg
Hinweise zur
(I.) Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern
(II.) zum entsprechenden Hygieneschutz
I.
Wir gewährleisten weiterhin den Amtsbetrieb.
II.
Zum Schutz unserer Klienten und auch zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bitten wir zu beachten:
Bitte verzichten Sie auf die Vereinbarung und Wahrnehmung eines Termins innerhalb einer 14-Tagesfrist, sofern Sie
- Kontakt mit Personen hatten, die positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet wurden;
- Krankheitssymptome wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Halsschmerzen haben oder gehabt haben.
Wir behalten uns ausdrücklich vor, auch bereits vereinbarte Termine abzusagen, zu verschieben, abzubrechen oder in der Teilnehmeranzahl zu minimieren, wenn wir den Schutz unserer Klienten und/oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beeinträchtigt sehen.
Wir haben verschiedene Maßnahmen umgesetzt, um unseren Beitrag dazu zu leisten, dass die Verbreitung des Corona-Virus sich weiter verlangsamt. Dazu gehört u.a., dass
- REINE Beratungs- oder Besprechungstermine grundsätzlich nur noch telefonisch durchgeführt werden;
- vor dem Zutritt in das Büro eine Befragung über das Vorhandensein der vorgenannten Symptome;
- die vom RKI empfohlenen Schutzmindestabstände eingehalten werden;
- wir darauf achten, dass kontaktintensive Gegenstände wie Türklinken, Tische, Armlehnen und Schreibgeräte (gern können Sie aber auch Ihr eigenes mitgebrachtes Schreibgerät verwenden) in kurzen Abständen desinfiziert werden;
- wir haben in unseren Räumen mobile Luftreiniger, welche durch u.a. HEPA-Filter, Aktivkohlefilter und UV-C Entkeimung auch dazu beitragen, die Aerosole, die das Coronavirus transportieren, herauszufiltern.
In unseren Amtsräumen müssen Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden.
Zugang zur Geschäftsstelle des Notars wird im Grundsatz ausschließlich auf die Beteiligten selbst bzw. auf die nach dem Beurkundungsgesetz zwingend zu beteiligenden weiteren Personen (Dolmetschern, Zeugen) beschränkt. Wir bitten um Verständnis, dass andere Begleitpersonen (z.B. Ehepartner, Kinder oder andere Angehörige, Makler) von der Teilnahme an den Beurkundungsterminen absehen mögen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
FAQ Corona - Berufsrecht
BNotK -FAQ Corona- Berufsrecht.pdf (599.84KB) |
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